Zahlreiche Menschen engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Sie geben unserer Gesellschaft die menschlichen Konturen, die unser Zusammenleben so wertvoll machen. Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte setzen das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie der Landkreis Weilheim-Schongau ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen engagieren.
Neben der Anerkennung sind mit der Bayerischen Ehrenamtskarte auch Vergünstigungen verbunden. Welche Vergünstigungen Sie erhalten können sowie weiterführende Informationen rund um die Bayerische Ehrenamtskarte erfahren Sie auf der eigens hierfür eingerichteten Website "Ehrenamtskarte Bayern".
Um die Bayerische Ehrenamtskarte zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Freiwilliges, unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Inhaber*innen einer Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
- Inhaber*innen des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
- Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in welcher der oder die Ehrenamtliche wohnt, muss sich an der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen.