Der „Bernrieder Vorsprung“ beschreibt einen in den Starnberger See vorspringenden Geländesporn mit ökologisch und landschaftshistorisch bedeutsamen Gebieten.
Die nach ihm benannte Trägergemeinschaft besteht aus der Gemeinde Bernried, der Wilhelmina Busch-Woods-Stiftung, dem Bund Naturschutz und den Initiatoren Klaus und Christina Voormann.
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Die Trägergemeinschaft Bernrieder Vorsprung realisierte zwischen 2011 und 2022 die beiden Biodiversitätsprojekte „Bernrieder Vorsprung - Baumriesen, Naturerbe und Artenvielfalt am Starnberger See“ und „Biodiversitätsoptimierung am Beispiel der Biotopbäume und Wiesen des Bernrieder Parks“.
Der Fokus lag bei Erhalt und Förderung uralter Baumriesen und deren weitreichendem Umfeld. Die Gemeinde Bernried am Südwestufer des Starnberger Sees zählt in Oberbayern zu den biodiversitätsreichsten Gebieten und ist bekannt für seine großartige Fauna und Flora mit teils bundesweiter Bedeutung. Neben naturnahen Laubmisch- und Feuchtwaldflächen und seltenen artenreichen Blütenwiesen gilt sie u.a. als Hotspot jahrhundertalter Baumriesen, deren durchgängige Habitattradition sogar den Fortbestand sog. Urwaldrelikt-Käferarten ermöglicht.
2016 erhielt die Trägergemeinschaft den Bayerischen Umweltpreis u.a. für ein erstes baumökologisches Kartierungsmodell und innovative Maßnahmen.
Kontakt
Trägergemeinschaft Bernrieder Vorsprung,
Dorfstr. 26, 82347 Bernried a. S.
Geschäftsleitung: 1.Bürgermeister Georg Malterer
Tel.: 08158 90767-0, E-Mail: gemeinde@ bernried.de
Verwaltung: Karl-Otto Kullmann,
Tel.: 0881 1532, E-Mail: kukea@t-online.de
Projektmanagement, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit: Christina Voormann
Tel.: 08158 7484, E-Mail: voormann@t-online.de
Fachliche Unterstützung:
Höhere Naturschutzbehörde Reg. v. Obb
Untere Naturschutzbehörde LRA WM-SOG
Die Projekte wurden gefördert vom Bayerischen Naturschutzfonds, der Glückspirale und dem Bezirk von Oberbayern.
SOLITÄRBAUMGREISE – die vergessenen Bäume !
Die alten Bäume stellen wichtige Vernetzungselemente und Trittsteine in der Landschaft dar. Trotzdem werden sie in den Strategien zur Biologischen Vielfalt in Deutschland und der bayerischen Biodiversitätsstrategie bisher nicht explizit erwähnt. Dabei sind gerade die ältesten Baumexemplare in ihrer Zerfallsphase für die Biodiversität von großer Bedeutung und deshalb besonders schützens- und erhaltenswerte Biotopbäume. Sie wurden nicht nur in den Biodiversitätsstrategien vergessen, sondern offensichtlich auch im Bundesnaturschutzgesetz § 30 (Biotope).
Dies wäre aber dringend für Solitär-Methusalems erforderlich, denn es gibt bundesweit nur mehr noch wenige davon. Rechtlich gesehen sind sie lediglich über das Artenschutzrecht als „Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter Arten“ geschützt. Zusätzlich bietet derzeit das Naturschutzrecht nur Möglichkeiten der Unterschutzstellung als Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil.