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14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten

09.09.2021

 

Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen im Landkreis Weilheim-Schongau (7-Tage-Inzidenz über 35) gilt ab sofort die 3G-Regel. Der Zugang zum Rathaus, zur Gemeinde-bücherei und zu den Räumlichkeiten im alten Rathaus ist nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich. Diese Regelung gilt auch für Besucher von Gemeinderatssitzungen.  

Beim Betreten des Rathauses und der Gemeindebücherei sind die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten; das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist erforderlich. Im Rathaus-Foyer stehen Spender zur Handdesinfektion bereit.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind zu den Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar wie folgt:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr / Donnerstag 16.00 Uhr – 18.00 Uhr

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir vor einem Besuch in den Bereichen Meldewesen – Wahlen, Soziales, Rentenangelegenheiten (Tel. 08158/90767-12, E-Mail einwohnermeldeamt@bernried.de) und Ordnungsamt – Ausweisangelegenheiten, Gewerbeamt, Verkehrswesen (Tel. 08158/90767-0, E-Mail ordnungsamt@bernried.de) um eine vorherige Terminvereinbarung

Selbstverständlich können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch per E-Mail und/oder telefonisch kontaktiert werden. Die Ansprechpartner im Rathaus können der Homepage von Bernried entnommen werden:  www.bernried.de/Rathaus/Behördenwegweiser

 

Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass auf unserer Homepage unter der Rubrik „Rathaus/Bürgerservice“ verschiedene Behördengänge auch online erledigt werden können.