Der Bernrieder Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. 05. 2024 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Hapberg I“ beschlossen. Dabei soll in einem bereits zum großen Teil bebauten Gebiet die Bebauung neu geordnet und maßvoll zusätzliches Baurecht geschaffen werden.
Dies ermöglicht der Gemeinde, weiterhin moderat zu wachsen und Grundstücke sowie Wohnungen, insbesondere im Einheimischenmodell, anzubieten. Damit kann zum Beispiel Wohnraum für junge Familien oder Alleinstehende entstehen. Der Bedarf dafür ist in Bernried nach wie vor groß. Mit den Verkaufserlösen kann die Gemeinde auch in Zukunft wichtige Investitionen in ihre Infrastrukturmaßnahmen tätigen.
Im Bereich des Bauernhofes sind wesentliche Umstrukturierungen geplant, um die bestehende Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen, und somit ihren Fortbestand zu sichern. Der Hof und insbesondere der Stall nördlich des Altbaus soll dabei weiterbetrieben werden. Zusätzlich soll aber durch den Umbau des Bestandes in (Ferien-) Wohnungen und durch moderate Nachverdichtung eine breitere wirtschaftliche Grundlage geschaffen werden. Dabei stehen auch die Belange der Innenentwicklung und Nachverdichtung auf dem Programm.
Im östlichen Planteil wurde ein besonderes Augenmerk auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden gelegt: Zwei Geschossbauten sind vorgesehen, um die Errichtung von Wohnungen zu ermöglichen. Bauliche Eingriffe sollen dabei z.B. durch Anlage von begrünten Tiefgaragen abgemildert werden. Darüber hinaus besteht ein Teil der geplanten Bebauung aus flächensparenden Einzel- und Doppelhäusern mit moderaten Grundstücksgrößen.
Insgesamt soll ein stark durchgrüntes Gebiet unter Erhalt aller wertvollen Gehölzbestände entstehen. Grünräume sollen soweit wie möglich vernetzt werden. Die Geländekuppe und der vielgenutzte Rodelhang sollen bereits jetzt in die Rahmenplanung miteinbezogen werden, um sie als wesentliche Bestandteile der Grünordnung in diesem Gebiet für die Zukunft zu sichern.
Auch unter energetischen Gesichtspunkten wurde die Planung an vielen Stellen optimiert: Auf eine lagemäßig effektive Ausrichtung der kompakten Gebäude im Hinblick auf Solarnutzung wurde geachtet. Im westlichen Teil wurde ein Standort für die Energiezentrale eines möglichen Nahwärmenetzes zur zentralen Versorgung des neu entstehenden Gebietes eingeplant. Auch klimaschutzbezogene Festsetzungen wurden in dem Bebauungsplanentwurf getroffen, soweit es nach dem Baugesetzbuch möglich ist.
Langfristig ist auch die Weiterführung der neuen, mittigen Erschließungsstraße nach Norden und mit Ringschluss zum bestehenden Baugebiet Kapellenwiese städtebaulich sinnvoll, damit das wachsende Gebiet auch über eine zweite Zufahrt für die Anwohner aber auch für Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr erschlossen werden kann. Die Gemeinde hat bereits jetzt die dafür notwendigen Flächen erworben, und diese Möglichkeit in dem abgebildeten Rahmenplan skizziert.
Der Bebauungsplanentwurf liegt zurzeit im Rahmen der ersten Auslegung im Bebauungsplanverfahren bis zum 12. 7. 2024 in der Gemeinde aus. Für Fragen sowie Anregungen und Stellungnahmen steht die Gemeinde jederzeit gerne zur Verfügung.